Pilze sammeln

Einzahlung Gebühr

Veröffentlichungsdatum:

18.06.2024

Lesedauer

1 Minute

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Art des Dienstes
Die Einzahlung erlaubt das Sammeln der Pilze an geraden Tagen zwischen 7 und 19 Uhr in der Gemeinde Jenesien.
An wen sich der Dienst wendet
An Personen über 14 Jahre ( Personen unter 14 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen, der die Voraussetzungen erfüllt)

Was braucht es
Ansässige außerhalb der Wohnsitzgemeinde:
•    Einzahlung der Sammelgebühr von 8,00 Euro pro Tag und Person zugunsten der Gemeinde Jenesien
•    Gültiger Personalausweis.

Ansässige innerhalb der Wohnsitzgemeinde und Grundbesitzer:
•    Nur gültiger Personalausweis.


Einzahlungsmöglichkeiten
• Mittels pagoPA Spontanzahlung unter dem Zahlungsportal  epays der Südtiroler Einzugsdienste (Link zur Anleitung)
•    Im Buchhaltungsbüro der Gemeinde Jenesien während der Öffnungszeiten

Bei Kontrollen
•    Die nicht ansässigen Pilzesammler müssen im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer Zahlungsquittung sein;
•    Die ansässigen Pilzesammler und die Grundbesitzer müssen nur den Personalausweis mitführen.

Kosten
Sammelgebühr für Pilze (pro Tag und pro Person) 8,00 Euro

Auflagen/Gesetzesbezug
Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. (Link zum Gesetzestext) geregelt.

Wieviel Pilze dürfen höchstens gesammelt werden:
-    Außerhalb der Wohnsitzgemeinde: 1 kg pro Tag und Person (über 14 Jahre) an geraden Tagen
-    Innerhalb der Wohnsitzgemeinde: 2 kg pro Tag und Person an geraden Tagen.

Die Pilze dürfen an ihrem Wuchsort nicht beschädigt werden und müssen in steifen, offenen und gut durchlüfteten Behältern transportiert werden.

Kontakt
Gemeinde Jenesien – Buchhaltung
Telefonnummer: 0471 363599
Email: info@gemeinde.jenesien.bz.it

Nachweis
Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 in geltender Fassung


Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 26.06.2024, 10:25 Uhr

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